18.08.2010

URHEBERRECHT: MCDONALDS WERBE-JINGLE „ICH LIEBE ES“ NICHT URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZT

Der Kläger war im Jahr 2003 von einer Werbeagentur beauftragt worden, einen neuen Werbe-Jingle, also eine prägnante Melodiefolge, für McDonalds zu entwerfen. Für seinen Entwurf enthielt er ein Honorar von 1.500,00 € sowie zwei Flaschen Champagner. Nachdem der Jingle nun weltweit erfolgreich vermarktet wird, verlangte der Kläger Auskunft über die Nutzung und Feststellung seiner Schadensersatzforderungen.


Das Landgericht München I hat die Klage abgewiesen. Die Melodie, auf die in der Produktion des Klägers der Text „McDonalds – Ich liebe es“ gerappt wird, stelle keine persönliche geistige Schöpfung dar. Die Melodie sei so sehr durch den natürlichen Sprechduktus geprägt, dass es insoweit an der notwendigen Schöpfungshöhe fehle. Diese Schöpfungshöhe ist jedoch Grundvoraussetzung für urheberrechtlichen Schutz, so dass die Klage abzuweisen war.


Rechtsanwalt Dennis Groh


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