03.09.2010
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NICHTEINHALTUNG DER KÜNDIGUNGSFRIST UND KLAGE NACH § 4 SATZ 1 KSCHG -
Bedürfte die Kündigung der Umdeutung in eine Kündigung mit zutreffender Frist, gilt die mit zu kurzer Frist ausgesprochene Kündigung nach § 7 KSchG als rechtswirksam und beendet das Arbeitsverhältnis zum „falschen“ Termin, wenn die Kündigungsschutzklage nicht fristgerecht erhoben worden ist.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 1. September 2010 - 5 AZR 700/09 -
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