AKTUELLE VERANSTALTUNGEN IM ARBEITSRECHT
Aktuell: Inhouse-Seminar "Update Arbeitsrecht"
Donnerstag, 09. September 2010, 16.30 h bis 18.30 h
Im letzten Jahr haben wir folgende Veranstaltungen durchgeführt. Falls Sie Interesse an den Themen oder einer In-house-Veranstaltung haben, sprechen Sie uns an.
Arbeitsverträge richtig gestalten und wirksam beenden
Verantalter: UNITA Unternehmensberatung GmbH
Referent: Prof. Dr. Daniel Knickenberg,
RA und Fachanwalt für Arbeitsrecht
(HALBTAGES-SEMINAR 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
Ziele:
Sie werden über die wichtigsten gesetzlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen betreffend die Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverträgen informiert.
Zielgruppe:
Inhaber, Geschäftsführer, Personalverantwortliche
Inhalte
- Zulässige Inhalte von Arbeitverträgen
- Versetzungsklauseln
- Überstundenvergütung
- Vertragsstrafeklauseln
- Rückzahlungsklauseln
- Freiwilligkeitsvorbehalte
- Wettbewerbsverbote
- Ausschlussfristen
- Gesetzliche Befristungsmöglichkeiten
- Teilzeitarbeitsverhältnis
- Betriebsbedingte/personenbedingte/ verhaltensbedingte Kündigung
- Änderungskündigung
- Aufhebung von Arbeitsverträgen
Nutzen:
Mehr Rechtssicherheit im Umgang mit Ihrem Personal, flexiblere Personaleinsatz durch Ausnutzung der gesetzlichen Möglichkeiten!
Kosten:
€ 170,- inkl. MwSt. Tagungsgetränken und Tagungsunterlagen für VBI-, VUBIC- und BDU-Mitglieder oder UNIT/WVK Berufshaftpflicht-Kunden
€ 340,- inkl. MwSt. Tagungsgetränken und Tagungsunterlagen für Nichtmitglieder
Anmeldung unter: UNITA Unternehmensberatung GmbH, 0201 - 87220-0
Sem.-Nr. 282 Essen, 21.05.08 (bitte "Seminaranmeldung 282 - Arbeitsrecht" eingeben)
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Praktische Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf die unternehmerische Personalwirtschaft
Referent:
Prof. Dr. Knickenberg, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Termine:
Donnerstag, den 08.Februar 2007 und Donnerstag, den 08.März 2007
Ort:
In den Räumen der Anwaltsozietät Leinen & Derichs in Köln
Inhalt:
Am 18.August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Ziel der neuen arbeitsrechtlichen Vorschriften ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Das AGG hat unmittelbare Auswirkungen auf nahezu alle Personalmaßnahmen und betrifft die gesamte Bandbreite der Personalwirtschaft von der Stellenausschreibung bis zur Kündigung. Jede Maßnahme, durch die eine Arbeitnehmer besser oder schlechter gestellt wird, kann durch einen Diskriminierungsvorwurf angegriffen und gerichtlich verfolgt werden. Das Gesetz sieht Entschädigungs- und Schadenersatzansprüche gegen den Arbeitgeber ausdrücklich vor.
Um kostenträchtigen Risiken zu vermeiden, müssen Arbeitgeber in Ansehung der Regelungen des AGG einigen Aufwand betreiben. Wer als Arbeitgeber nicht nachweisen kann, dass er und seine Mitarbeiter sich an die Regelungen des AGG halten und entsprechend geschult sind, dem drohen kostenspielige Unannehmlichkeiten.
Das Seminar informiert sie umfassend und praxisrelevant über die Neuregelungen des AGG. Sie erhalten eine umfangreiche Seminarunterlage sowie eine Teilnahmebestätigung, die als Nachweis der in § 12 Abs. 3 AGG geforderten Schulungsmaßnahme dienen kann.
Anmeldung:
Telefonisch unter 0221-772090, per Fax unter 0221-724889 oder per Email unter koeln@leinen-derichs.de

