GESUNDHEITSWESEN

Das Gesundheitswesen ist seit geraumer Zeit einer Vielzahl tiefgreifender Änderungen seiner rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unterworfen. Mehr denn je ist allen im Gesundheitswesen Tätigen ein Höchstmaß an Professionalität, Voraussicht und Kompetenz abgefordert. 

Wir haben das juristische Know-How und die langjährige Branchenerfahrung unserer Partner und anwaltlichen Mitarbeiter in Rechts- und Sachfragen des Gesundheitswesens in unserer Abteilung "Medizinrecht" gebündelt.  

Dort befassen wir uns mit der wirtschaftsrechtlichen und medizinrechtlichen Beratung und der Prozessführung für Einrichtungen des Gesundheitswesens:

          • Krankenhäuser
          • Der niedergelassene Arzt
          • Pflegeeinrichtungen
          • Pharmazie
          • Medizinproduktehersteller
          • Arzthaftpflicht

 

Über unsere Referenzen informieren wir Sie hier.

Nach Auskunft im JUVE HANDBUCH 2007/2008 gehört unsere Sozietät mit diesem Beratungsschwerpunkt zu den häufig empfohlenen Kanzleien.

Ihre Ansprechpartner in diesem Bereich sind Rechtsanwalt Lothar Schmude und Rechtsawalt Detlef Klimpe.