VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT

Die Versicherungswirtschaft ist in den letzten Jahren von großen Veränderungen geprägt gewesen.

Dazu gehört die Konzentration bei den national und international operierenden Gesell-schaften. Dieser Prozeß wird fortdauern. Das Zusammengehen von einzelnen Abteilungen der zusammengeschlossenen Gersellschaften ist mit großem Aufwand verbunden. Die Neuverteilung der Aufgaben und die Ausdünnung des Mitarbeiternetzes müssen bewältigt werden.

Die Umschichtung durch die Gesundheitsreform sorgt bei den Privaten wie den Gesetzlichen Krankenversicherern für Furore. Erst das Bundesverfassungsgericht hat für Klärung gesorgt, dass grundsätzlich die PKV die Übertragung der für die Subventionierung des Beitrags älterer Versicherungsnehmer angelegten Beträge auf andere Krankenversicherer bei Wechsel der Versicherungsgesellschaft hinnehmen muß.

Seit dem 1.1.2008/2009 gilt das völlig neu gestaltete VersicherungsVertragsGesetz (VVG). Das Zustandekommen eines Vertrages ist ebenso anders geregelt wie die Folgen von Obliegenheitsverletzungen. Im Vordergrund steht die Aufklärung des Versicherungsnehmers vor Abschluß des Vertrages. Geschieht dies nicht in der vorgesehenen Form, droht ein lebenslanges Widerrufsrecht durch den Versicherungsnehmer. Das Gesetz sorgt dafür, dass viele Allgemeine Versicherungsbedingungen überarbeitet werden müssen. Dies ist noch längst nicht im erforderlichen Umfang geschehen.

Wir stehen mit Rat und Tat zur Verfügung, schwerpunktmäßig im Personenversicherungs-recht.  

Ihr kompetenter Ansprechpartner                              Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Dunkel

Im Handbuch Versicherungsrecht 2009 hat Rechtsanwalt Dunkel den Bereich "Private Berufsunfähigkeitsversicherung" verfaßt.