ARBEITSRECHT

Durch frühzeitige Beratung und weitsichtige Vertragsgestaltung können oftmals Konflikte im Bereich des Arbeitsrechts von vorneherein vermieden werden. Wir beraten Arbeitgeber wie Arbeitnehmer insoweit in allen individual- als auch in kollektivarbeitsrechtlichen Bereichen. Selbstverständlich bieten wir unseren Mandanten auch eine aufgrund langjähriger Erfahrung optimale und professionelle gerichtliche Vertretung vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten.
 
Ausschnitte unseres Leistungsspektrums:

  • Beratung betreffend aller Problemstellungen bei Anbahnung von Arbeitsverhältnissen wie diskriminierungsfreie Stellenausschreibung, Schwerbehinderung, Schwangerschaft und Scheinselbstständigkeit.
  • Vertragserstellung und -prüfung

Bereits im Zusammenhang mit der Gestaltung des Arbeitsvertrages werden die Grundlagen einer erfolgreichen Zusammenarbeits gelegt. Da Arbeitsvertäge auch bei nur einmaliger Verwendung durch den Arbeitgeber i.d.R. der AGB-Kontrolle unterliegen, ist bei der Formilierung vieler selbst gängiger Klauseln höchste Vorsicht geboten. Dies gilt insbesondere für Klauseln betreffend Überstunden / Mehrarbeit, Versetzung, Umsetzung, Probezeit, Kündigungsfristen, Rückzahlung von Fortbildungskosten, Widerrufsvorbehalte bei Gratifikationen wie Weinachtsgeld oder Urlaubsgeld, Ausschlussfristen, Vertragsstrafen, Freistellungsvorbehalte, vertragliche und nachvertragliche Wettbeerbsverbote sowie Kundenschutz u.v.m.. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Gestaltung von befristeten Arbeitsverhältnisses geschenkt werden, da hier eine Vielzahl von Fehlerquellen bestehen, nicht nur bei der Begründung sachgrund- oder sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge, sondern auch bei deren Verlängerung.

Dienstverhältnisse leitender Angestellter, Geschäftsführer und Vorstände werden häufig nicht durch Kündigungen, sondern außergerichtlich und einvernehmlich gelöst. Übersehen wird dabei oft, dass auch Verträge zwecks Beendigung von Arbeits- bzw. Dienstverhältnissen, in der Regel in Form von Aufhebungsverträgen und Abwicklungverträgen, der AGB-Kontrolle unterliegen. Wir beraten und begleiten Sie bei der Erstellung rechtssicher Verträge sowie bei der Verhandlung über Abwicklung und Abfindung.

Besonderheiten sind weiterhin bei Verträgen mit geringfügig Beschäftigten und im Zusammenhang mit Abrufarbeit zu beachten.

  • Vertretung in arbeitsgerichtlichen Urteils- und Beschlussverfahren

Neben den klassischen Verfahren betreffend den Kündigungsschutz verfügen wir über große forensische Erfahrung bei Streitigkeiten u.a. im Bereich Abmahnung, Umfang und Grenzen des arbeitgeberseitigen Direktionsrecht, Arbeitszeit, Arbeitsort, Befristung bzw. Entfristung, Diskriminierung (AGG), Elternzeit, Gleichbehandlung, Teilzeit, Urlaubsrecht, Provisionsregelungen, Betriebsübergang, Änderungskündigung, vertraglichen und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten und Zeugnis.

  • Betriebsverfassungs- und tarifvertragsrechtliche Betreuung

Wir beraten Sie bei der Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen bzw. Dienstvereinbarungen, Sozialplan, Interessenausgleich und Tarifverträgen, in Fragen der Tarifbindung und Tarifvertragslösung sowie sonstigen Problemstellungen im Tarifrecht. Wir vertreten ihre Interessen in Einigungsstellen.          

  • Planung und Gestaltung von Outsourcing-Maßnahmen, Betriebstilllegungen, Betriebsteilstilllegungen und Betriebsänderungen
         
  • Planung und Gestaltung sozialverträglicher Personalabbaumaßnahmen
          Gestaltung "gerichtsfester" Sozialauswahl-Systeme

  • Planung und Gestaltung von Betriebsübergängen

  • Sozialversicherungsrechtliche Betreuung, Arbeitnehmerentsendung
  • Arbeitsrechtliche Fragestellungen im Krankenhausrecht
          Chefarztverträge, Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, tarifliche
          Eingruppierung von Oberärzten (§ 12 TV-Ärzte), Beschäftigungverbote im
          Mutterschutz, Organisation und Sicherstellung des betrieblichen Arbeitschutzes

  • Arbeitsrechtliche Fragestellungen "in der Krise" und Insolvenz
          Hilfestellungen bei Beantragung, Gestaltung und Umsetzung von Kurzarbeit
 
  • Beratung in Fragen der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
          Gestaltung sicherer Rechtsverhältnisse zwischen Verleiher, Entleiher und   
          Leiharbeitnehmer

 

Ihr kompetenter Ansprechpartner im Arbeitsrecht ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Daniel Knickenberg, Fachanwalt für Arbeitsrecht (Köln).