ARZTHAFTPFLICHTRECHT
Wir verfügen im Arzthaftpflichtrecht über langjährige Erfahrung sowohl in der außerprozessualen Beratung und Vertretung als auch in der Prozessführung – nicht wenige höchstrichterliche Grundsatzentscheidungen sind in Verfahren ergangen, in denen wir als Prozessbevollmächtigte mitgewirkt haben (vgl. zuletzt etwa BGH vom 09.01.2007, VI ZR 59/06; OLG Köln vom 25.08.2008, 5 U 28/08, am 11.05.2010 vom Bundesgerichtshof zu Gunsten unsere Mandantschaft entschieden, Az: VI ZR 252/08).
Neben den rechtlichen Aspekten –
- Umfang der Verpflichtung aus Vertrag und im Rahmen deliktischer Haftung
- (fach)-ärztlicher Standard
- Aufklärung (Risikoaufklärung und therapeutische Aufklärung)
- Behandlungsfehler
- Diagnosefehler
- Arbeitsteilung (horizontal und vertikal)
- Einsatz nichtärztlichen Personals
- Beweisfragen (Beweislastverteilung, Beweislastumkehr)
- Schadensersatz und Schmerzensgeld, Umfang und Höhe
- Verfahren vor den Gutachterkommissionen der Ärztekammern –
kennen wir die praktischen Abläufe in einer Arztpraxis oder in einem Krankenhaus, und wir sind es gewohnt, medizinische Sachverhalte zu beurteilen. Wir sind kompetente Gesprächspartner sowohl für den Arzt oder den Verwaltungschef eines Krankenhauses als auch für Patientinnen und Patienten.
Ansprechpartner sind die Rechtsanwälte Lothar Schmude und Detlef Klimpe

