ERBRECHT

Im Erbrecht betreuen wir Sie sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der prozessualen Auseinandersetzung mit hoher Fachkompetenz. Die Beratung soll die prozessuale Auseinandersetzung weitestgehend vermeiden.

Wird die Nachfolge nicht rechtzeitig geplant und vorbereitet, tritt im Falle des Todes eines Erblassers die gesetzliche Erbfolge ein, die nicht immer gewünscht ist. Das kann die Gefährdung von Unternehmensvermögen bedeuten, das aufgespaltet wird. Auch die erbschaftssteuerliche Folgen sind rechtzeitig zu bedenken, will man möglichst geringe wirtschafltiche Belastungen der Nachfolge erreichen.

Für die Nachlaßplanung gibt es kein Patentrezept. Jede Lösung muß die individuellen Verhältnisse ausloten und angemessen berücksichtigen. Die dafür vorhanden Instrumentarien müssen richtig formuliert und eingesetzt sein, seien es Testament, Ehegattentestament, Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnis, Erbvertrag, Vollmachten etc..

Die Gestaltung erbrechtlicher Regelungen sowie die Regelung unternehmerischer Nachfolge will daher rechtzeitig vorbereitet sein. Hierbei helfen wir vertragliche Regelungen zu finden, die sowohl das Überleben des Unternehmens sichern als auch Streitpotentiale zukünftiger Erbauseinandersetzungen vermeiden. Sollte es dennoch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, begleiten wir Sie mit hoher prozessualer Fachkompetenz.

In allen Fragen rund um Erben, Vererben, Schenken sowie Unternehmensnachfolge berät und vertritt Sie Rechtsanwältin Susanne Strick in Köln.