FAMILIENRECHT

Im Familienrecht betreuen wir Sie sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der prozessualen Auseinandersetzung mit hoher Fachkompetenz. Die Beratung soll die prozessuale Auseinandersetzung weitestgehend vermeiden. Sowohl im Vorfeld einer Eheschließung, während ihres Bestandes oder aber auch im Zusammenhang mit der Auflösung einer Ehe soll die Beratung helfen, eine für alle Beteiligten angemessene und tragbare Lösung zu erarbeiten. Dabei entwerfen wir Eheverträge, Trennungs-vereinbarungen oder auch Scheidungsvereinbarungen.

Bei Unternehmern muss das Ziel sein, eine Gefährdung des Unternehmens ebenso zu vermeiden wie die Benachteiligung des schwächeren Partners. Eine sachgerechte außergerichtliche Vereinbarung hilft nicht nur, hohe Kosten zu vermeiden, sondern auch, die im Falle einer streitigen Auseinandersetzung zeitliche und nervliche Belastung in Grenzen zu halten.

Erste Informationen zu relevanten Stichworten des Familienrechts erhalten Sie hier.

Ihre kompetente Ansprechpartnerin für Familienrecht ist Rechtsanwältin Susanne Strick, Fachanwältin für Familienrecht.