KAUFRECHT - AUCH UN-KAUFRECHT

Das Kaufrecht bildet einen wichtigen Pfeiler im Unternehmensrecht. Wir helfen unseren Mandanten nicht nur bei der Gestaltung von Kaufverträgen, sondern auch bei deren Abwicklung. Im Vordergrund bei der Vertragsgestaltung stehen u.a. Fragen über den Umfang der Gewährleistungspflichten, Lieferfristen und Lieferbedingungen. Oft werden Klauseln der Incoterms eingefügt.

Bei internationalen Lieferbeziehungen beraten wir unsere Mandanten ferner darüber, welches Recht anzuwenden ist, über Gerichtsstandvereinbarungen und die Möglichkeiten, ein internationales Schiedsgericht im Liefervertrag zu verankern. Häufig unterliegen internationale Kaufverträge dem UN-Kaufrecht, über das unsere Spezialisten Sie ebenfalls beraten.

Eine wichtige Rolle spielen bei Geschäftsbeziehungen außerdem "Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)", sei es in Form von Liefer- oder Einkaufsbedingungen. Wir überprüfen und gestalten für unsere Mandanten Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Ihr kompetenter Ansprechpartner auf dem Gebiet des Handelskauf und für die Prüfung sowie Gestaltung von Kauf- und Lieferverträgen ist Rechtsanwalt Dr. Bernd Westphal, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.