MARKENRECHT
Das Markenrecht ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechts, das Bezeichnungen von Produkten/Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr schützt. Das Kennzeichenrecht gehört seinerseits zum Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Kernaufgabe des Markenrechts ist der Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen sowie von geografischen Herkunftsangaben. Die Notwendigkeit eines solchen Schutzes kann nicht hoch genug eingestuft werden. Besonderns wenn ein Unternehmen bereits viel Geld in Marketing für seine Produkte/Dienstleistungen investiert hat oder die Produkte sogar mit einer Marke oder einem sonstigen Kennzeichen versehen werden, sollte das Zeichen dringend geschützt werden. Viele Unternehmer sind sich nicht bewusst darüber, dass in der Bundesrepublik der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit gilt. Diese Freiheit findet ihre Grenzen unter anderem in den Regelungen des Markengesetzes. Verkürzt gesagt ist grundsätzlich nur geschützt, was auch eingetragen ist (Anders ist dies jedoch bei Benutzungsmarken und geschäftlichen Bezeichnungen).
Die Eintragung von Marken kann beim „Deutschen Patent- und Markenamt“ (DPMA), beim „Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt“ (HABM, OAMI) oder bei der „World Intellectual Property Organization“ (WIPO, OMPI) erfolgen, je nachdem, ob die Marke deutschlandweit, europaweit oder weltweit geschützt werden soll. Die amtliche Gebühren betragen beim DPMA für 3 Waren- und/oder Dienstleistungsklassen 300 €, beim HABM 900 €. Die Kosten bei WIPO varieren stark, je nachdem wie viele Länder angemeldet werden sollen. Hinzu kommen regelmäßig Rechtsanwaltsgebühren, die wir Ihnen gerne auf Nachfrage mitteilen.
Zwar besteht bei der Markenanmeldung grundsätzlich kein Anwaltszwang, die Hinzuziehung eines Markenrechtlers ist jedoch dringend zu empfehlen. Vor einer Markeneintragung muss nämlich zwingend in den einschlägigen Registern recherchiert werden, ob die Marke mit anderen Zeichen kollidiert. Eine Eintragung eines bereits vergebenen Zeichens kann Schadensersatzansprüche auslösen und sollte daher dringend unterbleiben. Erschwert wird diese Markenrecherche durch den Umstand, dass eine Kollision nicht nur bei identischen, sonder auch bei ähnlichen (sogar gleich klingenden) Zeichen bestehen kann. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Markenämter bei der Eintragung nicht überprüfen, ob eine Kollision mit einem bereits eingetragene Zeichen vorliegt. Diese Markenrecherche muss vielmehr durch den Markeninhaber selbst erfolgen.
Hinzu kommt, dass vor der Anmeldung überprüft werden sollte, ob die Marke überhaupt eintragungsfähig ist oder ob evtl. absolute Schutzhindernisse entgegenstehen. Andernfalls droht im schlimmste Fall die Ablehnung der Markeneintragung durch das jeweilige Markenamt und die amtlichen Gebühren wurden vergeblich entrichtet. Häufig werden bei der Anmeldung auch die falschen oder zu wenige Waren- und/oder Dienstleistungsklassen angemeldet, so dass die Marke womöglich für die relevanten Fälle überhaupt keinen Schutz bietet. Es kann daher nicht empfohlen werden, die Markenanmeldung ohne anwaltlichen Rat durchzuführen.
Auch die bereits eingetragene Marke bedarf der regelmäßigen Betreuung. Wird nämlich ein kollidierendes Zeichen in ein Register eingetragen, läuft lediglich eine dreimonatige Widerspruchsfrist, um die Eintragung rückgängig zu machen. Danach kann eine Löschung nur noch durch eine zeit- und kostenintensive Löschungsklage erfolgen. Außerdem kann die Eintragung verschiedener verwechslungsfähiger Marken zu einem Verlust der Kennzeichnungskraft der eigenen Marke führen. Das bedeutet, dass der eigene Markenschutz durch die Duldung weiterer verwechlungsfähiger Marken "verwässen" kann. Im schlimmsten Fall kann das Schutzrecht dadurch vollkommen wirkungslos werden. Es sollte daher regelmäßig überprüft werden, ob verwechslungsfähige Marken eingetragen worden sind. Eine Markenüberwachung wird von uns zu festen jährlichen Pauschalen angeboten, die je nach Art der Marke und territorialer Wirkung varieren. Sprechen Sie uns einfach an!
LEINEN & DERICHS ist ihr kompetenter Ansprechpartner für den gesamten Bereich des Markenrechts. Wir unterstützen Sie bei der Markenanmeldung und führen gerne für Sie eine regelmäßige Markenüberwachung durch. Unsere Anwälte helfen Ihnen, Unterlassungsansprüche aus Ihren Marken und sonstigen Schutzrechten durchzusetzen oder sich gegen unberechtigte Ansprüche zur Wehr zur setzen.
Wollen Sie eine Marke anmelden und benötigen hierfür einen ersten Leitfaden? Dann lesen Sie unsere Praxisinfo zum Thema: Wie melde ich eine Marke an?
Haben Sie Fragen oder Beratungsbedarf? Rechtsanwalt Dennis Groh, LL.M. berät Sie gerne!

