ÖPP/PRIVATISIERUNGEN

Die Durchführung öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP - PPP) bedarf einer ganzheit- lichen Konzeption und einer Beratung, die juristische, betriebswirtschaftliche und die jeweils fachliche Kompetenz miteinander verbindet.

Wir tragen dieser Herausforderung Rechnung, indem wir enge Kooperationen mit nichtjuristischen Partnern aus dem jeweiligen Fachgebiet pflegen.

Schwerpunkte unserer Beratungsleistung bilden die für einen Beschaffungsprozess notwendigen Projektschritte, beginnend mit einer

  • Ersten Einschätzung der grundsätzlichen ÖPP-Tauglichkeit Ihres Projektes.
  • Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsprognose mit konkreten Handlungsempfehlungen für den gesicherten Projekterfolg.
  • Vorbereitung und Begleitung eines effizienten und damit zielorientierten Vergabeverfahrens.
  • Qualifizierte Angebotswertung bis zum Vergabevorschlag einschließlich rechtssicheren Vertragsmanagements.
  • Projektumsetzung.

Öffentlich-private Partnerschaften bieten sachgerechte Lösungen für die öffentliche Aufgabenerfüllung. Dabei steht nicht nur die Entlastung der öffentlichen Haushalte, sondern auch die betriebswirtschaftliche Effizienz im Vordergrund. Daher sind ÖPP-Modelle nicht nur für großvolumige Infrastrukturprojekte, sondern auch für kleinere Vorhaben geeignet und umsetzbar.
In einer ganzheitlichen und ergebnisoffenen Projektuntersuchung und -bewertung werden Sie in die Lage versetzt, Ihre Projekte in eine optimale Realisierungsform zu führen. Zusammen mit unseren nichtjuristischen Partnern vergleichen wir PPP-Beschaffungs- prozesse und konventionelle Beschaffungen in wirtschaftlicher, technischer und rechtlicher Hinsicht.


Ansprechpartner in diesem Bereich sind die Rechtsanwälte Lothar Schmude und Dr. Bernd Westphal.