STRAFRECHT
Im Strafrecht liegt der Schwerpunkt unserer Beratung bei den Vermögensdelikten und ihren Auswirkungen. Dies können Hausdurchsuchung und Beschlagnahme von Gegenständen/Urkunden durch Polizei oder Steuerfahndung bzw. Zollfahndung sein. Es kann sich auch um die vorläufige Festnahme oder die Vollstreckung eines Haftbefehls handeln. Wir betreuen Mandanten bei gegen sie gerichteten Strafvorwürfen. Wir begleiten Mandanten und Unternehmen auch bei der Durchsetzung von Forderungen gegen Straftäter, und zwar sowohl im Strafverfahren (Adhäsionsverfahren) als auch im Zivilverfahren.
Zu den Vermögensdelikten zählen:
- Ausschreibungsbetrug
- Begünstigung
- Bestechung
- Bestechlichkeit
- Betrug
- Bilanzverschleppung (verspätete Erstellung)
- Diebstahl
- Erpressung
- Hehlerei
- Insolvenzverschleppung (verspäteter Antrag)
- Korruption
- Raub
- Submissionsbetrug
- Unterschlagung
- Untreue
- Veruntreuende Unterschlagung.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Begleitung des Beschuldigten bei behaupteten Steuer- bzw. Zollvergehen. Gerade bei Vorwürfen dieser Art wird das Vorgehen der Behörden oft als unangemessen empfunden.
Zu den unangenehmen Folgen von Vergehen oder Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gehören Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis, die erst nach Ablauf einer Sperrfrist erneut beantragt werden kann. Die Folgen können schwerwiegende Auswirkungen haben. Wir leisten Hilfe.
Ihr kompetenter Ansprechpartner im Strafrecht ist Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Dunkel in Köln.

