URHEBERRECHT

Das Urheberrecht schützt die ideellen und materiellen Interessen des Urhebers. Dabei geht es regelmäßig um die Frage des Entstehens, der Übertragbarkeit sowie um den Schutz von Urheberrechten. Der Anwendungsbereich des Urheberrechts ist dabei weit größer als dies gemeinhin bekannt ist. Neben den klassischen Werken der Kunst können beispielsweise auch Gebäude, Webseiten und Computerprogramme Urheberrechtsschutz genießen. Nicht zu vernachlässigen ist auch der Anwendungsbereich des Urheberrechts im Bereich des Designschutzes. Hat beispielsweise das Design eines Möbelstückes einen besonderen Grad an Schöpfungshöhe erreicht, belohnt das Gesetz den Designer mit dem Urhebrrecht am Design.

In der anwaltlichen Praxis häufen sich seit einigen Jahren Fallgestaltungen aus dem Bereich des Downloads von Musik, Film und Software insbesondere im Zusammenhang mit sog. Filesharing. Internetnutzer werden hier regelmäßig - oft zu Unrecht – abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

LEINEN & DERICHS ist Ihr kompetenter Berater für den gesamten Bereich des Urheberrechts. Sind Sie wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt worden? Dann beachten Sie unsere Hinweise zum Thema: „Wie verhalte ich mich bei Abmahnungen?“

Ihr Ansprechpartner für den Bereich des Urheberrechts ist Rechtsanwalt Rechtsanwalt Dennis Groh, LL.M.