VERTRIEBSRECHT

Im Vertriebsrecht betreuen wir die Gestaltung und Umsetzung von Vertriebssystemen, sei es über Handelsvertreter, Vertragshändler oder Franchisenehmer. Unsere Beratung umfasst die richtige Auswahl des Vertriebssystems, die Gestaltung der Vertriebsverträge (Handelsvertretervertrag, Vertragshändlervertrag, Franchisevertrag). Zudem übernehmen wir die Prozessvertretung u.a. im Fall von Provisions- und Ausgleichsstreitigkeiten.

Ferner betreuen wir im Vertriebsrecht unsere Mandanten bei der Gestaltung von Rahmenverträgen, die längerfristige Lieferbeziehungen absichern (sog. Lieferverträge).

Zum Vertriebsrecht zählen das

  • Handelsvertreterrecht
  • Vertragshändlerrecht
  • Franchiserecht
  • Liefervertragsrecht
  • Das Recht des angestellten Reisenden

Über die einzelnen Aspekte des Handelsvertreterrechts informieren wir Sie in unserem Praxisinfo "Das Handelsvertreterrecht im Überblick", das Sie unter "Services" einsehen können. Dort finden Sie Hinweise zu den Pflichten des Handelsvertreters, dem Konkurrenzverbot des Handelsvertreters, seinen Provisionsansprüchen (u.a. Vermittlungsprovision, die Bezirksprovision des Bezirksvertreters und Provision für Nachfolgegeschäfte) sowie zur Beendigung des Handelsvertretervertrages (Kündigung, fristlose Kündigung, Aufhebungsvereinbarung).

In unserem Praxisinfo "Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters" haben wir die Voraussetzungen für eine Ausgleichsberechtigung und die Berechnung des Ausgleichsanspruchs dargestellt.

Ferner finden Sie Praxisinfos über "Nachfolge in Handelsvertretungen", "Vertragshändlerrecht im Überblick" und "Europäisches Wettbwerbsrecht für Vertriebsverträge".

Ihr kompetenter Ansprechpartner im Vertriebsrecht: Dr. Bernd Westphal, Fachanwalt für Handels- u. Gesellschaftsrecht.

Die Wertschätzung des Marktes und insbesondere der Mandanten kommt auch in der Einschätzung im JUVE HANDBUCH 2007/2008 positiv zum Ausdruck.