WERBERECHT

Das Werberecht ist kein Rechtsgebiet im klassischen Sinne. Es beinhaltet vielmehr eine Fülle unterschiedlicher Rechtsmaterien, die bei dem Gebrauch von Werbung zu beachten sind. Inhaltlich befasst sich das Werberecht sowohl mit dem zulässigen Inhalt als auch mit der Art und Weise der Werbung.

Hinsichtlich des zulässigen Inhalts von Werbung kommt dem Lauterkeitsrecht eine besondere Bedeutung zu. Durch die Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb haben sich die Anforderungen an zulässige Werbung erheblich verändert. Das Gesetz stellt eine Vielzahl von Verboten auf, bei deren Nichteinhalten dem Werbenden erhebliche finanzielle Risiken drohen. Ein professionelles Werbekonzept sollte daher immer auch mit einem Wettbewerbsrechtler abgestimmt werden.

Hinsichtlich der Art und Weise der Werbung haben sich in den vergangene Jahren ebenfalls erhebliche Änderungen ergeben. Insbesondere im Bereich des Direktmarketings hat sich die Rechtslage für den Werbenden verschärft. Unaufgeforderte Webung per Telefon (Cold Calling) oder per E-Mail (Spam) können schnell zu Bußgeldern und kostenpflichtigen Abmahnungen führen. Vermeiden Sie diese Risiken durch eine präventive Beratung!

Ihr Ansprechpartner auf dem Gebiet des Werberechts ist Rechtsanwalt Dennis Groh, LL.M.