Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass freie Mitarbeiter keine Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und aus dem Entgelttransparenzgesetz herleiten können Danach sind der Klägerin, einer Redakteurin des ZDF, sowohl Auskunftsansprüche über die Bezüge vergleichbarer männlicher Kollegen als auch Entschädigungsansprüche verwehrt.