Der EuGH hat in seiner viel beachteten Entscheidung vom 04.07.2019 wie erwartet die Mindest- und Höchstsätze der HOAI gekipppt. Nunmehr stellt sich für Architekten und Bauherren die Frage, wie bis zu einer Änderung mit der Entscheidung umzugehen ist. Erste Entscheidungen der Gerichte zeigen, dass diese Frage derzeit nicht einheitlich bewertet wird.
In einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts geht es um die Kürzung des gesetzlichen Urlaubsanspruches wegen Elternzeit. Im Gegensatz zum Fall des unbezahlten Sonderurlaubes besteht hier die ausdrücklich gesetzliche Regelung, dass der Arbeitgeber den Urlaub kürzen darf. Nach § 17 Abs. 1 BEEG kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um 1/12 kürzen.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs für die Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs nicht zu berücksichtigen sind.
So zahlreich, wie die Gestaltungsmöglichkeiten im Gesellschaftsrecht sind, so zahlreich sind auch die rechtlichen Probleme und Fragestellungen, die es zu beachten gibt. Das Kammergericht Berlin hat sich in einer neuen Entscheidung mit einer speziellen Thematik der KG als sog. „Einheitsgesellschaft“ befasst.