ARBEIT & PERSONAL
Zum Schwerpunkt unserer Tätigkeit zählt insbesondere das Arbeitsrecht nebst damit verbundenen Rechtsgebieten. Durch frühzeitige Beratung und weitsichtige Vertragsgestaltung können oftmals Konflikte im Bereich des Arbeitsrechts von vorneherein vermieden werden. Wir beraten Arbeitgeber wie Arbeitnehmer insoweit in allen individual- als auch in kollektivarbeitsrechtlichen Bereichen. Selbstverständlich bieten wir unseren Mandanten auch eine aufgrund langjähriger Erfahrung optimale und professionelle gerichtliche Vertretung vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht.