Arbeit & Personal
Zum Schwerpunkt unserer Tätigkeit zählt insbesondere das Arbeitsrecht nebst damit verbundenen Rechtsgebieten. Durch frühzeitige Beratung und weitsichtige Vertragsgestaltung können oftmals Konflikte im Bereich des Arbeitsrechts von vorneherein vermieden werden. Wir beraten Arbeitgeber wie Arbeitnehmer insoweit in allen individual- als auch in kollektivarbeitsrechtlichen Bereichen. Selbstverständlich bieten wir unseren Mandanten auch eine aufgrund langjähriger Erfahrung optimale und professionelle gerichtliche Vertretung vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht.
Schwerpunkte im Arbeitsrecht
- Beratung betreffend aller Problemstellungen bei Anbahnung von Arbeitsverhältnissen wie diskriminierungsfreie Stellenausschreibung, Vermeidung von Scheinselbständigkeit
- Gestaltung neuer und Überprüfung bestehender Arbeitsverträge sowie Dienstverträge mit Geschäftsführern und Vorständen
- Beratung und Erstellung rechtssicherer Vereinbarungen zwecks Beendigung von Arbeits- bzw. Dienstverhältnissen sowie Verhandlung über Abwicklung und Abfindung
- Beratung in allen Fragestellungen der Arbeitnehmerhaftung einschließlich der organschaftlichen Haftung von Geschäftsführern und Vorständen,
- Bundesweite Vertretung in jeglicher Art arbeitsgerichtlichen Urteils- und Beschlussverfahren insbesondere in den Bereichen Befristungs-,(Sonder)Kündigungsschutz-, Teilzeit-, Arbeitsschutz-, Elternzeit- und AGG-Recht
- Erarbeitung und Implementierung sowie Optimierung von Compliance-Systemen im Unternehmen/Konzern einschließlich Gestaltung von Hinweisgebermodellen (Whistleblowing)
- Beratung und Vertretung von Arbeitgebern wie Betriebsräten in allen betriebsverfassungs- und tarifvertragsrechtliche Fragestellungen einschließlich der Vertretung in Einigungsstellen- und Schlichtungsverfahren
- Planung und Gestaltung von Outsourcing-Maßnahmen, Betriebsstilllegungen, Betriebsteilstilllegungen und Betriebsänderungen sowie Betriebs(teil)übergängen
- Planung und Gestaltung sozialverträglicher Personalabbaumaßnahmen einschließlich der Verhandlung „gerichtsfester“ Sozialauswahl-Systeme
- Sozialversicherungsrechtliche Betreuung, Arbeitnehmerentsendung
- Beratung bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen „in der Krise“ und Insolvenz
- Hilfestellungen bei Beantragung, Gestaltung und Umsetzung von Kurzarbeit
- Beratung in Fragen der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
- Gestaltung sicherer Rechtsverhältnisse zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer
- Beratung in allen Fragen der Mindestlohngesetzes (MiLOG), insbesondere der damit verbundenen Haftung für Subunternehmer
Kein Nachgewähranspruch auf Urlaubstage bei Coronaquarantäne
Kein Nachgewähranspruch auf Urlaubstage bei Coronaquarantäne Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Nachgewährung von Urlaubstagen, wenn er sich innerhalb der genehmigten Urlaubszeit auf behördliche Anordnung hin als Kontaktperson ersten Grades in Quarantäne begeben...
Ein gefälschter Impfausweis kann eine außerordentliche Kündigung begründen
Trotzdem die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung bundesweit eindeutig Position bezogen hat, kommt es immer noch vor, dass Arbeitnehmer durch die Vorlage falscher Impfausweise beim Arbeitgeber den Verlust des Arbeitsplatzes riskieren. Im März 2022 hat das Arbeitsgericht...
Corona-Infektion? Kein Schmerzensgeld vom Arbeitgeber!
Infiziert sich ein Arbeitnehmer mit Corona, so hat er nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichtes Siegburg vom 30.03.2022 gegen den Arbeitgeber nur dann einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Arbeitgeber die...
Ansprechpartner
Sekretariat: Frau Kulisch
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