Ehe & Familie
Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist sowohl das Familienrecht als auch das Erbrecht. In beiden Tätigkeitsfeldern ist neben juristischer Fachkompetenz stets auch menschliches Verständnis für Ihre individuelle Situation gefragt, was für uns selbstverständlich ist.
Familienrecht
In jeder familienrechtlichen Auseinandersetzung betreuen wir Sie mit hoher Fachkompetenz und Empathie für Ihre individuelle Situation. In der außergerichtlichen Beratung zur Streitvermeidung ist uns Ihr persönliches Anliegen ebenso wichtig wie in einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Vor der Heirat, während der Ehe und im Zuge einer Scheidung soll die Beratung helfen, eine für alle Betroffenen angemessene und akzeptable Lösung aller Probleme zu finden. Wir erarbeiten mit Ihnen Eheverträge, Trennungsvereinbarungen oder auch Scheidungsfolgenregelungen.
Dies hilft Privatpersonen und Unternehmern gleichermaßen, ihr Vermögen zu erhalten, ohne den anderen Partner zu benachteiligen. Eine sachgerechte außergerichtliche Vereinbarung vermeidet zudem hohe Kosten und die zeitliche und nervliche Belastung einer langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang.
Zum Familienrecht zählen Fragestellungen zu den Bereichen
- Scheidung
- Unterhalt – Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Zugewinn
- Güterrecht
- Eheverträge
- Scheidungsvereinbarungen
- Vermögensauseinandersetzung
- Versorgungsausgleich
- Ehewohnung
- Hausrat
- Sorgerecht
- eingetragene Lebenspartnerschaft
- Abstammung – Vaterschaft
- Gewaltschutz
- Alternative Streitschlichtung – Mediation
Erbrecht
Im Erbrecht betreuen wir Sie sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der prozessualen Auseinandersetzung mit hoher Fachkompetenz. Die Beratung soll die prozessuale Auseinandersetzung weitestgehend vermeiden.
Wird die Nachfolge nicht rechtzeitig geplant, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, die nicht immer gewünscht ist. Das kann die Gefährdung von Unternehmensvermögen zur Folge haben, wenn dieses aufgespalten wird. Auch die erbschaftssteuerlichen Folgen sind rechtzeitig zu bedenken, will man möglichst geringe finanzielle Belastungen erreichen.
Für die Nachlassplanung gibt es kein Patentrezept. Jede Lösung muss die individuellen Verhältnisse ausloten und angemessen berücksichtigen. Die dafür vorhanden Instrumentarien müssen richtig formuliert und eingesetzt sein, seien es Testament, Ehegattentestament, Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnis, Erbvertrag, Vollmachten etc.
Die Gestaltung erbrechtlicher Regelungen sowie die Regelung unternehmerischer Nachfolge will daher rechtzeitig vorbereitet sein. Hierbei helfen wir vertragliche Regelungen zu finden, die sowohl das Überleben des Unternehmens sichern als auch Streitpotentiale zukünftiger Erbauseinandersetzungen vermeiden. Sollte es dennoch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, begleiten wir Sie mit hoher prozessualer Fachkompetenz.
Zum Erbrecht zählen Fragestellungen zu den Bereichen
- Gesetzliche Erbfolge
- Erbschaftssteuer und Freibeträge
- Testament
- Ehegattentestament
- Erbvertrag
- Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung
- Vermächtnis
- Erbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung
- Nachlasshaftung
- Schenkungen im Erbrecht
- Pflegeleistungen
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
Kindesunterhalt – Düsseldorfer Tabelle 2022
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2022) berücksichtigt die jüngere Rechtsprechung des BGH zur Bedarfsbestimmung beim Kindesunterhalt. Danach ist nicht mehr - wie nach den früheren Düsseldorfer Tabellen - ab einem monatlich über 5.500,00 EUR liegenden...
Ansprechpartner
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Testamentsvollstrecker (DVEV)
0221 – 772 09 – 47