Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2022) berücksichtigt die jüngere Rechtsprechung des BGH zur Bedarfsbestimmung beim Kindesunterhalt. Danach ist nicht mehr - wie nach den früheren Düsseldorfer Tabellen - ab einem monatlich über 5.500,00 EUR liegenden...

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