Geistiges Eigentum & Medien
Leinen & Derichs ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für den Schutz Ihres geistigen Eigentums und das Medienrecht. Unser erfahrenes Team hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte sowie bei der Verteidigung vor unberechtigten Abmahnungen. Wir unterstützen Sie bei Schutzrechtsanmeldungen auf nationaler und internationaler Ebene und entwickeln mit Ihnen Strategien, um Ihr Geistiges Eigentum vor Verletzungen Dritter zu schützen.
Geistiges Eigentum
Kernaufgabe des Markenrechts ist der Schutz von Produktnamen, geschäftlichen Bezeichnungen (Firmen) sowie von geografischen Herkunftsangaben vor der unbefugten Verwendung durch Dritte. Die Notwendigkeit eines solchen Schutzes kann nicht hoch genug eingestuft werden. Besonders wenn ein Unternehmen bereits viel Geld in Marketing für seine Produkte/Dienstleistungen investiert hat oder die Produkte sogar mit einer Marke oder einem sonstigen Kennzeichen versehen werden, sollte das Zeichen dringend geschützt werden.
Aber auch für Startups und Existenzgründer ist der rechtzeitige Schutz von Marken wichtig, denn im Markenrecht gilt der Grundsatz: First come, first served. Je älter eine Marke ist, desto höher ist ihre Priorität und desto geringer die Wahrscheinlichkeit, dass Dritte sich identische oder verwechselbare Marken schützen lassen können. Es sollte also im Zweifel immer schnell angemeldet werden, zumal eine Marke beliebig oft verlängert werden kann.
Wir unterstützen Sie bei der Markenanmeldung auf nationaler (DPMA), europäischer (EUIPO) und internationaler (WIPO) Ebene und führen im Nachgang zu attraktiven Konditionen die zu empfehlende Markenüberwachung für Sie durch. Wir unterstützen Sie, Unterlassungsansprüche aus Ihren Marken und sonstigen Schutzrechten durchzusetzen oder sich gegen unberechtigte Ansprüche zur Wehr zur setzen.
Haben Sie weitere Fragen? Dann informieren Sie sich in unseren Praxisinformationen, in denen wir die wichtigsten Fragen des Markenrechts für Sie aufbereitet haben:
Designschutz/Geschmacksmuster
Das Designrecht beschäftigt sich hauptsächlich mit der Frage, wie neuartige Designs rechtlich abgesichert werden können. Kernbestandteil des Designrechts ist dabei die Frage, wie Designs national und international angemeldet und somit vor unberechtigter Nachahmung geschützt werden können. Flankierender Schutz wird durch den wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz und das Urheberrecht gewährt.
Das Design ist häufig das „Aushängeschild“ eines Produktes. Der Verbraucher orientiert sich bei seiner Kaufentscheidung häufig daran, wie das Produkt „aussieht“. Nur wenn ihm das Produkt optisch zusagt, wird er auch weitere Aspekte wie Kaufpreis, Qualität und betriebliche Herkunft für seine Kaufentscheidung einbeziehen.
Gleichwohl wird der Schutz des Designs von vielen Unternehmen nur am Rande beachtet. Während die Notwendigkeit einer Markenanmeldung oftmals noch erkannt wird, fehlt häufig das Bewusstsein, dass auch das Design als Schutzrecht eingetragen werden kann und sollte. Dies kann jedoch unter Umständen dazu führen, dass das Design nicht vor Nachahmung geschützt ist, denn in Deutschland gilt grundsätzlich das Prinzip der Nachahmungsfreiheit.
Man sollte daher bei der Einführung neuer Produkte gleich zweimal an das Thema Designschutz denken. Denn zunächst muss man klären, ob das eigene Produkt möglicherweise gegen Designrechte Dritter verstößt. Ist dies nicht der Fall, sollte man sich überlegen, ob das Design selbst angemedelt werden soll, um andere von einer Nachahmung des Designs abzuhalten.
Wollen Sie mehr über den Schutz von Designs erfahren? Dann empfehlen wir Ihnen die Lektüre unserer diesbezüglichen Praxisinformationen: