Gesellschaftsrecht / M&A

Wir betreuen unsere Mandanten im Gesellschaftsrecht umfassend bei Gründungen von Gesellschaften, Umwandlungen (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel), Unternehmenskäufen (M&A – Share Deal, Asset Deal) sowie bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten bei der Auswahl der richtigen Gesellschaftsform für ihre wirtschaftliche Betätigung (Kapitalgesellschaft wie AG, GmbH oder Personalgesellschaft wie KG, OHG, GmbH & Co. KG) oder beim Zusammenschluss zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beispielsweise für die Verwaltung von Grundstücken. Zum Gesellschaftsrecht gehört zudem das Vereinsrecht, in dem wir insbesondere bei der Vereinsgründung und der Satzungsgestaltung anwaltlich tätig sind.

Das Recht der GmbH

Insbesondere:

  • Gesellschaftsgründungen
  • Gestaltung der Satzung einer GmbH (Gesellschaftsvertrag)
  • Wettbewerbsverbot des GmbH Geschäftsführers
  • Wettbewerbsverbot des GmbH Gesellschafters
  • Geschäftsführervertrag
  • Geschäftsführerhaftung
  • Durchführung Gesellschafterversammlung
  • Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
  • Gesellschafterausschluss (Einziehung des Gesellschaftsanteils)
  • Gesellschafterstreit, Auseinandersetzung von Gesellschaftern
  • Einsichtsrechte des Gesellschafters
  • Kapitalerhöhung
Mergers & Acquisitions

Insbesondere:

  • Planung und Vorbereitung des Unternehmenskaufs/verkaufs (Share Deal, Asset Deal)
  • Angebotsprüfung nebst Strukturierung eines Bieterverfahrens
  • Vollumfängliche Konzeption des Vertragswerks
  • Vorbereitung und Durchführung der Due Dilligence
  • Führung erfolgreicher Vertragsverhandlungen und Einarbeitung der Verhandlungsergebnisse
  • Betreuung bei Post-Closing-Maßnahmen
  • Distressed M&A
  • Public M&A
Aktienrecht

Insbesondere:

  • Gründung einer AG
  • Gestaltung der Satzung einer AG
  • Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates
  • Vorstandsvertrag
  • Haftung von Aufsichtsrat und Vorstand
  • Kapitalerhöhung
  • Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen
  • Auskunftsrecht der Aktionäre
  • Durchführung Hauptversammlung
Das Recht der GbR

Insbesondere:

  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgem
  • Gesellschafterstreit
  • Ausschluss von Gesellschaftern
  • Berechnung der Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters
International Trade Lawyers (ITL)

Wir sind Mitglied der EGEI „International Trade Lawyers“ mit Sitz in Brüssel (Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung). Über diese Mitgliedschaft haben wir Zugriff auf ein Netzwerk von hoch spezialisierten Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen in den wichtigsten europäischen Staaten und den USA. Dadurch sind wir in der Lage, Ihre Ansprüche auch außerhalb Deutschlands schnell und effizient zu beurteilen. Zudem können Möglichkeiten und Gefahren der Vereinbarung von internationalem Recht in Handels- und Vertriebsverträgen in Deutschland evaluiert und Lösungswege in Zusammenarbeit mit unseren Netzwerkpartnern erarbeitet werden.

Selbsthilferecht auf zweite Einberufung besteht nicht

Das KG Berlin hat mit Urteil vom 07.09.2022 (23 U 120/21) einem GmbH-Gesellschafter das Recht versagt, per Selbsthilfe eine Gesellschafterversammlung ein zweites Mal einzuberufen. Nach § 50 GmbHG ist ein Gesellschafter berechtigt, der mit mindestens 10% am...

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Entlastung eines GmbH-Geschäftsführers

Nach dem Urteil des OLG Brandenburg vom 29.6.2022 (7 U 60/219) setzt die Entlastung eines GmbH-Geschäftsführers voraus, dass dieser zuvor Rechnung über seine Geschäftsführung gelegt hat. Die Entlastung erstrecke sich zeitlich auf den Zeitraum der Periode, für die die...

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GmbH in der Insolvenz

Der BGH hat mit Urteil vom 25.1.2022 (II ZB 8/21) entschieden, dass eine GmbH nicht fortgesetzt werden kann, nachdem sie durch die rechtskräftige Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse gem. § 60 Abs. 1 Nr. 5...

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Ansprechpartner

Dr. Bernd Westphal

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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